Vorrückungsstichtag
Sämtliche Kolleginnen und Kollegen, welche
vor dem Stichtag 31.7.2015
in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien standen, werden bzgl. des Vorrückungsstichtages, seitens der MA2 erneut überprüft und das Ergebnis per Post an eure Privatadresse verschickt,
Solltet ihr mit dem Resultat nicht einverstanden sein könnt ihr, mit den dafür erforderlichen Unterlagen, binnen einer 6-Monatsfrist Einspruch erheben.
Die zuständigen Stellen dafür sind:
Bei Beamten
Das Verwaltungsgericht Wien
http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/
Bei Vertragsbediensteten
Das Arbeits -und Sozialgericht Wien
https://www.justiz.gv.at/html/default/2c9484853f386e94013f57e444bf0bf4.de.html
Euer