Vorrückungsstichtag




Sämtliche Kolleginnen und Kollegen, welche


vor dem Stichtag 31.7.2015


in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien standen, werden bzgl. des Vorrückungsstichtages, seitens der MA2 erneut überprüft und das Ergebnis per Post an eure Privatadresse verschickt,




Solltet ihr mit dem Resultat nicht einverstanden sein könnt ihr, mit den dafür erforderlichen Unterlagen, binnen einer 6-Monatsfrist Einspruch erheben.


Die zuständigen Stellen dafür sind:


Bei Beamten

Das Verwaltungsgericht Wien


http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/



Bei Vertragsbediensteten

Das Arbeits -und Sozialgericht Wien


https://www.justiz.gv.at/html/default/2c9484853f386e94013f57e444bf0bf4.de.html



Euer