Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!


Der Wiener Landtag hat in seiner letzten Sitzung im April 2020, eine Änderung anlässlich der COVID-19-Pandemie betreffend Urlaubsverbrauch für Wiener Gemeindebedienstete einstimmig beschlossen.


Der Dienstgeber hat die Möglichkeit Kollegen mit Resturlaub (2018, 2019) aufzufordern diese zu konsumieren. Diese Regelung zum Urlaubsverbrauch gelten gleichermaßen für Beamtinnen und Beamte (Dienstordnung 1994) und Vertragsbedienstete (sowohl nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 als auch nach dem Wiener Bedienstetengesetz). Diese Änderungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft.


Neu ist der COVID-19 Risikoattest, welchen die betroffenen Kollegen über ihre Hausärzte ausstellen lassen müssen, um diesen an die Dienststelle weiterzuleiten. 

Ohne Attest ist man einsatzfähig und zum Dienst heranzuziehen!



START IN DEN SOMMER:


Es ist uns gelungen, den langjährigen aber bisher aussichtslosen Wunsch nach einer kurzen Sommerhose nachzukommen.


Wir konnten unter Einhaltung der Sicherheitszertifizierung, gemeinsam mit der Personalvertretung von Müll und Straßenpflege diese Sommerhose organisieren, die ihr ab Mitte Mai über den Kleidertausch beziehen könnt.


Bitte um Geduld solltet ihr nicht die Ersten sein!!!


Für unsere Kollegen auf den Ein-Mann-Strecken, wo die Mitarbeit erforderlich ist,

konnte nach jahrelangen erfolglosen Verhandlungen mit der Dienststelle, unser Team erstmalig die Beladerzulage für die betroffenen Lenker vereinbaren. Diese tritt, rückwirkend mit 1.4.2020, in Kraft!


Liebe Kollegen passts weiterhin auf und vor allem -  Xsund bleiben!!!



Vielen Dank für euren Einsatz!